Binnenschiffahrtsfunk - Rheinfunk
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Was der Schiffahrt auf hoher See recht, ist der Binnenschiffart billig. Die Kommunikation per Funk, im Volksmund auch Rheinfunk genannt. In diesem Artikel soll der Rheinfunk näher beschrieben und erklärt werden.
Wer den Rhein von Basel bis Holland bereits befahren hat, der kann selbst nachvollziehen, wie wichtig die Funkkommunikation für die Binnenschiffahrt ist. Dabei arbeitet der Rheinfunk auf den gleichen Frequenzen wie der Seefunk und ist in die gleichen Kanäle unterteilt. Der interessierte Scannernutzer findet den Rheinfunk im Bereich von 156.025MHz bis 162.025MHz und die Kanäle sind im 25kHz Raster angeordnet.
Die Nutzung des Rheinfunks ist mannigfaltig und reicht von persönlichen Gesprächen von Schiff zu Schiff über Funkverkehr mit den Schleusen wärtern, dem Hafenpersonal oder der WSP (Wasserschutzpolizei) bis hin zu Warnmeldungen und Notrufen. Was Warnmeldungen und Notrufe anbelangt, wird dabei zwischen verschiedenen Formen unterschieden.
Notverkehr wird mit der Meldung Mayday eingeleitet, Dringlichkeitsaussendungen mit Pan Pan und Sicherheitsaussendungen mit Securite. Sollte man eines dieser Worte vernehmen kann man sich darauf einstellen, daß es noch interessant werden kann.
Die letzte Neuordnung des Rheinfunks erfolgte mit der 1996 abgeschlossenen "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschiffahrtsfunk". Dabei wurden die bereits früher geltenden Regelungen für den Funkverkehr auf dem Rhein auf die gesamte Binnenschiffahrt übertragen und der Name Rheinfunk in Binnenschiffahrtsfunk geändert. Wer aktiv am Binnenschiffahrtsfunk teilnehmen will, der muß im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein. Das Seefunkzeugnis ist vom Lernaufwand nicht sonderlich schwer und kann innerhab kurzer Zeit erlangt werden. Zum Erlangen muß ein Prüfung bei der RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) abgelegt werden.
Der Rheinfunk ist in unterschiedliche Verkehrskreise unterteilt.
Verkehrskreis 1 - Schiff - Schiff Verbindungen
Verkehrskreis 2 - für nautische Informationen und den Funkverkehr zwischen Schiffen und Behörden, denen der technische Betrieb auf den Wasserstraßen obliegt (Wasserschutzpolizei, Wasser- & Schiffahrtsamt, Gewässraufsicht, Umweltschutzamt, Schleusen, etc.)
Verkehrskreis 3 - Schiff - Hafenbehörde Verbindungen
Verkehrskreis 4 - Funkverkehr an Bord (Schlepp- und Schubverbände)
Verkehrskreis 5 - öffentlicher Nachrichtenaustausch
Den Verkehrskreisen sind Sprechkanäle zugeordnet:
Verkehrskreis 1 Kanal 10, 13, 77, 06, 08, 72 Verkehrskreis 3 Kanal 11, 12, 14, 71, 74 Verkehrskreis 4 Kanal 15, 17
Abhängig vom Verkehrskreis ist auch die Ausgangsleistung der Funkgeräte. In Verkehrskreis 2 und 5 darf nur mit einer Sendeleistung von 0,5W bis 1 W gearbeitet werden.
Wie aus der nachfolgenden Frequenztabelle leicht ersichtlich, gibt es verschiedene Kanäle die im sogenannten Duplex-Verkehr verwendet werden. Dabei sendet man auf der einen Frequenz und hört gleichzeitig auf einer anderen Frequenz. Dieser Duplex-Verkehr erlaubt die Nutzung des Funkmediums genauso wie ein Telefon, man kann gleichzeitig hören und sprechen. Duplex-Verkehr wird auch oftmals als Gegensprechen bezeichnet.
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